Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bliesener, Prof. Dr. Thode und Dr. Wiebel am 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 12. Streitwert: 103.564,99 DM Lang Bliesener Quack Thode Wiebel
Beglaubigte Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 249/93 vom 1. Dezember 1994 in dem Rechtsstreit des Architekten Prof. Dr. ■ Beklagten und Revisionsklägers, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin gegen den Diplom-Kaufmann ► Kläger und Revisionsbeklagten, - Prozeßbevollmächtigte II. Instanz: Rechtsanwälte Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bliesener, Prof. Quack, Prof. Dr. Thode und Dr. Wiebel am 1. Dezember 1994 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO; BVerfG NJW 1981, 39 beschlossen; Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 16. September 1993 wird nicht angenommen . Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Streitwert: 103.564,99 DM Lang Bliesener Quack Thode Wiebel