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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bllesener, Prof. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
WTT 7.R 188/94
vom 12. Oktober 1995
in dem Rechtsstreit
 der Firma LflMBl GmbH, Sanitäre Anlagen und Rohrleitungs- und Heizungsbau, vertreten durch den Geschäftsführer, B®Bfcstra-ße #, Ei
 Klägerin und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanwalt
 gegen
die Deutsche Bundespost, Postdienst, vertreten durch die Ober-postdirektion	diese	vertreten	durch	ihren	Präsidenten,
EWtmm Straße •, A
Beklagte und Revisionsbeklagte,
 Prozeßbevollmächtigter
 Rechtsanwalt
^	-	22	U' 2*4/?S
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bllesener, Prof. Dr. Thode, Dr. Haß und Hausmann
 am 12. Oktober 1995
gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO; BVerfGE 54, 277
beschlossen:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juli 1994 wird nicht angenommen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Streitwert: 291.607,25 DM
Lang
 Bliesener
Thode
 Haß