Der VII. In dem Urteil vom 3. teilweise stattgegeben und den Kläger zur Zahlung von ..."
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 159/96 vom 2. Oktober 1997 in dem Rechtsstreit 2 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Oktober 1997 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang und die Richter Prof. Quack, Prof. Dr. Thode, Dr. Wiebel und Dr. Kuffer beschlossen: In dem Urteil vom 3. Juli 1997 muß es auf der Seite 4 im letzten Absatz des Tatbestandes statt "... teilweise stattgegeben und den Kläger zur Zahlung von ..." richtig heißen: "... teilweise stattgegeben und die Beklagten zur Zahlung von ..." Wiebel Kuffer Lang Quack Thode