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BGH · VII ZR 159/96

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VII ZR 159/96

Der VII. In dem Urteil vom 3. teilweise stattgegeben und den Kläger zur Zahlung von ..."

LangKufferletztZahlungWiebel

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VII ZR 159/96
vom 2. Oktober 1997
in dem Rechtsstreit
2
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Oktober 1997 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang und die Richter Prof. Quack, Prof. Dr. Thode, Dr. Wiebel und Dr. Kuffer
 beschlossen:
In dem Urteil vom 3. Juli 1997 muß es auf der Seite 4 im letzten Absatz des Tatbestandes statt
"... teilweise stattgegeben und den Kläger zur Zahlung von ..."
richtig heißen:
"... teilweise stattgegeben und die Beklagten zur Zahlung von ..."
Wiebel
 Kuffer
Lang
 Quack
Thode