gegen die ____ _________________ .StMMi, WoMm und Aga die Geschäftsführer Erich vom R0fstraße fB, DüJ Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bliesener, Prof. Quack, Dr. Thode und Hausmann am 26. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 22. Streitwert: 175.000,— DM Lang Bliesener Quack Thode Hausmann
Beglaubigte Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 153/90 in dem Rechtsstreit des Architekten Kurt P' Beklagten, Berufungsbeklagten, Berufungsklägers und Revisionsklägers , - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. und Dr. Streithelfer des Beklagten: 1. Dr. Ing. Wolfram Mf 2. Dipl.-Ing. Norbert beide HfBBpallee I - Kl - Prozeßbevollmächtigte II. Instanz: gegen die ____ _________________ .StMMi, WoMm und Aga die Geschäftsführer Erich vom R0fstraße fB, DüJ für GmbH, vertreten durch und Dipl.—Vwt. Peter Klägerin, Berufungsklägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte , - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr (OLG- (■<30t 22-d ?£>2/$q Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bliesener, Prof. Quack, Dr. Thode und Hausmann am 26. September 1991 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO; BVerfG NJW 1981, 39 beschlossen; Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. März 1990 wird nicht angenommen . Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. . Streitwert: 175.000,— DM Lang Bliesener Quack Thode Hausmann \