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BGH · VII ZR 153/90

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VII ZR 153/90

gegen die ____ _________________ .StMMi, WoMm und Aga die Geschäftsführer Erich vom R0fstraße fB, DüJ Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bliesener, Prof. Quack, Dr. Thode und Hausmann am 26. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 22. Streitwert: 175.000,— DM Lang Bliesener Quack Thode Hausmann

LangQuackProzeßbevollmächtigteAbschriftBliesenerRevision

Volltext der Entscheidung

Beglaubigte Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VII ZR 153/90
in dem Rechtsstreit
 des Architekten Kurt P'
Beklagten, Berufungsbeklagten, Berufungsklägers und Revisionsklägers ,
- Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. und Dr.
Streithelfer des Beklagten:
1.	Dr. Ing. Wolfram Mf
2.	Dipl.-Ing. Norbert
 beide HfBBpallee I	-	Kl
- Prozeßbevollmächtigte II. Instanz:
gegen
 die ____ _________________
.StMMi, WoMm und Aga die Geschäftsführer Erich vom R0fstraße fB, DüJ
für
 GmbH, vertreten durch und Dipl.—Vwt. Peter
 Klägerin, Berufungsklägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte ,
- Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr
(OLG-	(■<30t	22-d	?£>2/$q
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bliesener, Prof. Quack, Dr. Thode und Hausmann
 am 26. September 1991
gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO; BVerfG NJW 1981, 39
beschlossen;
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. März 1990 wird nicht angenommen .
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. .
Streitwert: 175.000,— DM Lang	Bliesener	Quack
 Thode
Hausmann
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