Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VII ZR 142/06
vom 26. April 2007 in dem Rechtsstreit
KG Berlin - Az. 6 U 97/05 vom 19.05.2006; LG Berlin - Az. 31 0 84/03 vom 23.06.2005;
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. April 2007 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Dressier, die Richter Dr. Kuffer, Bauner, die Richterin Safari Chabestari und den Richter Dr. Eick
beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Kammergerichts vom 19. Mai 2006 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 53.635,93 €
Dressier Kuffer Bauner
Safari Chabestari
Eick