BGH · VII ZR 124/06 vom 26.07.2007

Originalentscheidung als PDF

PDF öffnen ↗

Leitsatz / Zusammenfassung

Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Dressier, die Richter Dr. Kuffer, Bauner, die Richterin Safari Chabestari und den Richter Dr. Eick beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 1.

Zitierte Normen

Schlagwörter

BremenDressierZPOAzRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 124/06 26. Juli 2007 in dem Rechtsstreit OLG Bremen - Az. 2 U 104/05 vom 01.06.2006; LG Bremen - Az. 6 0 2316/04 vom 13.10.2005; Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Dressier, die Richter Dr. Kuffer, Bauner, die Richterin Safari Chabestari und den Richter Dr. Eick beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 1. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO). Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Gegenstandswert: 84.256,83 € Dressier Kuffer Bauner Safari Chabestari Eick