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BGH · VII ZR 121/90

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VII ZR 121/90

in dem Rechtsstreit der Firma Hoch- und Ingenieurbau Hans SflHH GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die Firma Lothar und Karl-Heinz S||Bi Baugesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bliesener, Prof. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 8. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

LangQuackFirmaAbschriftLotharKlägerinBliesenerRevision

Volltext der Entscheidung

Beglaubigte Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
VII ZR 121/90
BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 der Firma Hoch- und Ingenieurbau Hans SflHH GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die Firma Lothar und Karl-Heinz S||Bi Baugesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl. -Kaufmann Lothar	M<
Straße fp,
 Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigter:	Rechtsanwalt	Dr
 gegen
das Land
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I, vertreten durch den Präsidenten der i, Kmmmfoot m, koi
 Beklagten, Berufungsbeklagten und Revisionsbeklagten,
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 Xi. Instanz:	Rechtsanwälte
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Der vil. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Lang sowie die Richter Bliesener, Prof. Quack, Dr. Thode und Dr. Haß
 am 24. Oktober 1991
gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO? BVerfG NJW 1981, 39
beschlossen:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 23. Februar 1990 wird nicht angenommen, da das Rechtsmittel jedenfalls im Ergebnis keine Erfolgsaussicht hat. Es handelt sich jedenfalls nicht um im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, weil sie offenkundig zur Durchführung der Straßenbaumaßnahmen zwingend erforderlich waren.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Streitwert: 64.129,55 DM Lang	Bliesener	Quack
 Thode
Haß