Im dritten Absatz des Leitsatzes unter 1.7.4 muß es in der 4.
Schreibfehlerberichtigung BGH, Urteil vom 29. April 2004 - VII ZR 107/03 -Leitsatz zu AGBG § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Im dritten Absatz des Leitsatzes unter 1.7.4 muß es in der 4. Zeile statt die Einbaudecke," richtig heißen:die Einbaudicke,". Das gleiche gilt im Tatbestand des Urteils auf Seite 3, 5. Absatz, 4. Zeile. Bundesgerichtshof Geschäftsstelle Werner