Dr. Ullmann und die Richter Hausmann, Dr. Kuffer, Prof. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des 28.
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Februar 2002 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Hausmann, Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka und Bauner beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 2. August 2001 wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Beschwerdewert wird auf 229.394,17 «vfestgeset^tN Ullmann Hausmann Kuffer Kniffka Bauner