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BGH · VII ZB 24/01

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VII ZB 24/01

Dr. Ullmann und die Richter Dr. Haß, Hausmann, Dr. Wiebel und Prof. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. Ullmann Haß Hausmann Wiebel Kniffka

1017UllmannKammergerichtsWiebel

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VII ZB 24/01
vom 17. Januar 2002 in dem Rechtsstreit
 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Januar 2002 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Dr. Haß, Hausmann, Dr. Wiebel und Prof. Dr. Kniffka
 beschlossen:
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. August 2001 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Beschwerdebegründung gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß.
Beschwerdewert: 50.907,83 *
Ullmann
 Haß
Hausmann
 Wiebel
Kniffka