Dr. Ullmann und die Richter Dr. Haß, Hausmann, Dr. Wiebel und Prof. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. Ullmann Haß Hausmann Wiebel Kniffka
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 24/01 vom 17. Januar 2002 in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Januar 2002 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Dr. Haß, Hausmann, Dr. Wiebel und Prof. Dr. Kniffka beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. August 2001 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Beschwerdebegründung gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß. Beschwerdewert: 50.907,83 * Ullmann Haß Hausmann Wiebel Kniffka