* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH

Gericht: BGH

Juli 2000 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Hübsch, Ball, Wiechers und Dr. Woist beschlossen: d) Teilbetrag aus Kosten für die vergebliche Herstellung des Komposts wegen des Fehlens der Kopffüllmaschine und der Winde a) Restbetrag aus Kosten für die vergebliche Herstellung des Komposts d) entgangener Gewinn Wegen Füllband a) Kosten für die vergebliche Herstellung des Komposts

Zitierte Normen: § 19 GKG
KostendKompostsHauptforderungFüllbandStreitwertFixkosten

Volltext der Entscheidung

-2-
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2000 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Hübsch, Ball, Wiechers und Dr. Woist
 beschlossen:
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 394.358,85 DM festgesetzt.
Gründe:
Der Streitwert des Revisionsverfahrens errechnet sich unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 19 Abs. 3 GKG aus der Summe der unstreitigen Hauptforderung und der hilfsweise - nach der Primäraufrechnung, die nicht streitwerterhöhend wirkt - zur Aufrechnung gestellten streitigen Gegenforderungen (vgl. Senatsbeschluß vom 6. November 1991 -VIIIZR 294/90, WM 1992, 68).
Somit ergibt sich folgende Berechnung:
1.	Hauptforderung unstreitig
2.	Primäraufrechunqen:
a)	Schadensersatz für angeblich weggenommene Gegenstände
b)	Ersatzbeschaffung der Einzugswinde
c)	Reparaturkosten Füllband
d)	Teilbetrag aus Kosten für die vergebliche Herstellung des Komposts wegen des Fehlens der Kopffüllmaschine und der Winde
3.	Hilfsaufrechunqen (19 Abs. 3 GKG):
Wegen Kopffüllmaschine und Winde
a)	Restbetrag aus Kosten für die vergebliche Herstellung des Komposts
b)	Entsorgungskosten
c)	Fixkosten
d)	entgangener Gewinn
 Wegen Füllband
a) Kosten für die vergebliche Herstellung des Komposts
138.000.	00 DM
113.000.	00 DM 18.400,00 DM
4.462.00	DM
2.138.00	DM
93.082.00	DM
20.700.00	DM
32.600.00	DM
34.398.00	DM
28.000,00 DM
-4-
b)	Entsorgungskosten	11.500,00 DM
c)	Anteilige Fixkosten	16.300,00 DM
d)	Anteilig entgangener Gewinn	19.778,85 DM
Dr. Deppert		Dr. Hübsch		Ball
	Wiechers		Dr. Woist