in dem Rechtsstreit der'Firma Hpp und Partner, Werbeagentur GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Wilhelm in Beklagten und Revisionsbeklagten, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte DresBBBP und Der VIII* Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Hiddemann, Claßen, Hoffmann, Wolf und Treier am 10. September 1976 verkündete Urteil des Senats wird dahin berichtigt, daß es auf Seite 8 des Abdruckes in Zeile 14 statt Mder Klägerin” richtig "dem Beklagten” heißt und in Zeile 19 statt "laute" richtig "lautete". Die Bezeichnung des Beklagten an der genannten Stelle als Klägerin beruht auf einem Diktatfehler.
BUNDESGERICHTSHOF viii zr 90/75 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit der'Firma Hpp und Partner, Werbeagentur GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Wilhelm in - Prozeßbevollmächtigter II• Instanz: Klägerin, Nebenintervenientin und Revisionsklägerin: Firma Wirtschaftskontor für Betriebe, Dr» Fritz FBI Nachf,, Inhaberin Frau Brigitte FBI in B> Hai^Bstr* ■, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. gegen Karl HeBfc Inhaber eines Transportunternehmens in PöBBBstraße §, Beklagten und Revisionsbeklagten, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte DresBBBP und Der VIII* Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Hiddemann, Claßen, Hoffmann, Wolf und Treier am 10. November 1976 beschlossen: Das am 22. September 1976 verkündete Urteil des Senats wird dahin berichtigt, daß es auf Seite 8 des Abdruckes in Zeile 14 statt Mder Klägerin” richtig "dem Beklagten” heißt und in Zeile 19 statt "laute" richtig "lautete". Gründe : Die Bezeichnung des Beklagten an der genannten Stelle als Klägerin beruht auf einem Diktatfehler. Die Unrichtigkeit auf Seite 8 Zeile 19 beruht auf einem Schreibversefien. Die genannten Unrichtigkeiten waren deshalb nach § 319 ZPO zu berichtigen. Dr. Hiddemann Claßen Hoffmann Wolf freier