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BGH

Gericht: BGH

Februar 2009..."

LeitsatzGeschäftsstelle17MärzVorussoJustizhauptsekretärinZivilsenat

Volltext der Entscheidung

Berichtigung
 In dem Leitsatz zu dem Urteil vom 4. Februar 2009 muss es anstelle von
"... Urteil vom 4. Februar 2008..." richtig heißen
"... Urteil vom 4. Februar 2009..."
Karlsruhe, den 17. März 2009 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des VIII . Zivilsenat
 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle