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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 28.

RechtsstreitBraxmaier/soBESCHLUSSVerschuldenZivilsenat

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
„i. B 5. /so BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 28. Oktober 1981 durch den Vorsitzenden Richter Braxmaier und die Richter Dr. Hiddemann, Wolf, Treier und Dr. Brunotte
 beschlossen:
Der Leitsatz des Senatsurteils vom 1. April 1981 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es statt "dem Verkäufer aus Verschulden" richtig heißen muß: "dem Käufer aus Verschulden."
Braxmaier
 Dr. Hiddemann