* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH

Gericht: BGH

Mai 2001 durch die Richter Dr. Hübsch, Dr. Beyer, Dr. Leimert, Wiechers und Dr. Woist beschlossen:

Zitierte Normen: § 319 ZPO
KäuferBundesgerichtshofsAmtWiechersUrteilZivilsenat

Volltext der Entscheidung

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Mai 2001 durch die Richter Dr. Hübsch, Dr. Beyer, Dr. Leimert, Wiechers und Dr. Woist
 beschlossen:
Die Entscheidungsgründe des Urteils vom 4. April 2001 werden dahin berichtigt, daß es auf Seite 9, 5. Zeile statt "des Käufers" richtig heißt: "des Verkäufers".
Gründe:
Bei dem in der ursprünglichen Fassung des Urteils verwendeten Wort "Käufers" handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die von Amts wegen zu berichtigen war (§ 319 Abs. 1 und 2 ZPO).
Wiechers
 Dr. Woist
 Dr. Hübsch
 Dr. Beyer
 Dr. Leimert