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BGH · VIII ZR 308/12

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VIII ZR 308/12
LeitsatzNachschlagewerkDresden17baulichEEGZR-OLG

Volltext der Entscheidung

Nachträglicher Leitsatz
 Nachschlagewerk:	ja
BGHZ:	nein
BGHR:		ja
EEG 2009 § 32
Eine Photovoltaikanlage ist auf einer baulichen Anlage im Sinne von § 32 Abs. 2 EEG 2009 angebracht, wenn die dafür in Anspruch genommene Fläche einen künstlich hergerichteten integralen Bestandteil einer Sportanlage bildet, der dem Zweck der baulichen Gesamtanlage funktionstypisch untergeordnet ist (hier: Innenbereich einer Galopprennbahn).
BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - VIII ZR 308/12 -OLG Dresden
LG Dresden