Volltext der Entscheidung
Nachträglicher Leitsatz
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
EEG 2009 § 32
Eine Photovoltaikanlage ist auf einer baulichen Anlage im Sinne von § 32 Abs. 2 EEG 2009 angebracht, wenn die dafür in Anspruch genommene Fläche einen künstlich hergerichteten integralen Bestandteil einer Sportanlage bildet, der dem Zweck der baulichen Gesamtanlage funktionstypisch untergeordnet ist (hier: Innenbereich einer Galopprennbahn).
BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - VIII ZR 308/12 -OLG Dresden
LG Dresden