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BGH · VIII ZR 254/95

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VIII ZR 254/95

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Zülch, Dr. Hübsch, Ball und Wiechers am 9. gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 54, 277) Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 17. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Wird zunächst aus eigenem, dann aus abgetretenem Recht geklagt, liegt trotz gleichbleibenden Antrags eine Änderung des Klagegrundes und damit eine Klageänderung vor, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich - so auch hier - unzulässig ist.

Zitierte Normen: § 97 ZPO
ProzeßbevollmächtigteGeschäftsführerWiechersZPOballenKlägerin

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VIII ZR 254/95
vom 9. Oktober 1996
in dem Rechtsstreit
B^P B®-,	und OmP Im- und Expo^^GmbH, ver-
treten durch die Geschäftsführer Christian tPH^P und Gert-Rüdiger WPMjA, S^^pstraße 43, K(
Klägerin und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwälte	Dr.	tfHHP	und
 gegen
AG, Zug/Schweiz, Zweigniederlassung treten durch die Geschäftsführer Manfred
 fstraße 21, Mi
__ ver-
und Karl-Heinz
 Beklagte und Revisionsbeklagte,
- Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwältin	von	Gl
 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Zülch, Dr. Hübsch, Ball und Wiechers
 am 9. Oktober 1996
gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 54, 277)
beschlossen:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. August 1995 wird nicht angenommen .
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 140.783 DM
Gründe:
Wird zunächst aus eigenem, dann aus abgetretenem Recht geklagt, liegt trotz gleichbleibenden Antrags eine Änderung des Klagegrundes und damit eine Klageänderung vor, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich - so auch hier - unzulässig ist.
Dr. Deppert
 Ball
Dr. Zülch	Dr.	Hübsch
 Wiechers