eines Bieters und dem ..." Oktober 2012 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des VIII.
VIII ZR 244/10 Berichtigung: In dem Leitsatz zu dem Urteil vom 28. März 2012 muss es in Absatz a) anstelle von ... eines Bieters ein dem ..." richtig heißen ... eines Bieters und dem ..." Karlsruhe, den 22. Oktober 2012 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des VIII. Zivilsenats Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle