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BGH · VIII ZR 244/10

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VIII ZR 244/10

eines Bieters und dem ..." Oktober 2012 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des VIII.

LeitsatzGeschäftsstelleZivilsenats28MärzVorussoJustizhauptsekretärinBieterBerichtigung

Volltext der Entscheidung

VIII ZR 244/10
Berichtigung:
In dem Leitsatz zu dem Urteil vom 28. März 2012 muss es in Absatz a) anstelle von
... eines Bieters ein dem ..."
richtig heißen
... eines Bieters und dem ..."
Karlsruhe, den 22. Oktober 2012 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des VIII. Zivilsenats
 Vorusso, Justizhauptsekretärin
 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle