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BGH

Gericht: BGH

Der Tenor des Senatsurteils vom 28.

Zitierte Normen: § 319 ZPO
10dahingehenZivilsenatsBundesgerichtshofs30UnrichtigkeitOberlandesgerichtsZivilsenat

Volltext der Entscheidung

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. April 2001 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Hübsch, Dr. Beyer, Ball und Dr. Leimert
 beschlossen:
Der Tenor des Senatsurteils vom 28. März 2001 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, daß das Urteil des 30. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München - Zivilsenate in Augsburg - vom 2. Mai 2000 auch im Kostenpunkt aufgehoben wird (§319 ZPO).
Dr. Deppert	Dr.	Hübsch
 Dr. Beyer
 Ball	Dr.	Leimert