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BGH · VIII ZR 120/64

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VIII ZR 120/64

Beklagte und Revioionsbeklagte Nebenintervenient: Preiherr Jan von Der VIIIo Zivilsenat des Bundesgerichtshofec hat ohne mündliche Verhandlung gemäß § 128 Abs» 2 ZPO am 18» Januar 1967 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Tr. Haidinger SGv/ie der Bundesrichter Artl, Tr. Ilezger, Dr. Messner und Braxmaier für Hecht erkannt: Das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Der Kläger hat auch die Kosten der Nebenintervention zu tragen«. Das angeführte Urteil enthält keine Entscheidung Über die Kosten der Nebenintervention.

ArtlProzeßbevollmächtigterTrNebenintervenientenZPOKläger

Volltext der Entscheidung

IM NAMEN DES VOLKES
Ergänzungsurteil
VIII ZR 120/64
Zustellung gern.
§ 310 II ZPO ist erfolgt an
a)	Kläger am 3, FEB. 1967.
b)	Beklagte am 3. FEB. 1967
c)	Nebenintervenienten am h. feb. 1967
Klett, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
 in dem Rechtsstreit
 Klägers und Revisionsklägers,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanv/alt Dr0
gegen
i)
2)
3)
Beklagte und Revioionsbeklagte
 Nebenintervenient: Preiherr Jan von
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanv/a
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanv/alt Dr0
 
Der VIIIo Zivilsenat des Bundesgerichtshofec hat ohne mündliche Verhandlung gemäß § 128 Abs» 2 ZPO am 18» Januar 1967 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Tr. Haidinger SGv/ie der Bundesrichter Artl, Tr. Ilezger, Dr. Messner und Braxmaier
 für Hecht erkannt:
Das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1966 wird im Urteilsausspruch dahin ergänzt:
Der Kläger hat auch die Kosten der Nebenintervention zu tragen«.
Von Rechts v/egen Ö r il n d e :
Das angeführte Urteil enthält keine Entscheidung Über die Kosten der Nebenintervention. Auf den fristgerecht gestellten Antrag dos Nebenintervenienten war das Urtoil daher gemäß § 321 ZP02 wie geschehena zu ergänzen0 Die
 
Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen9 nachdem sich beide Parteien hiermit einverstanden erklärt hatten (§ 128 Abs» 2 ZP0)o
Dr* Haidinger	Artl	Dr„	Mezger
 Pr» Messner	Braxmaier