* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · VIII ZB 95/15

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VIII ZB 95/15

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten auf dessen Einwendungen gegen den - nicht rechtsmittelfähigen - Beschluss der Kammer vom 6. November 2015 mitgeteilt hat, eine Vorlage der Akten an den Bundesgerichtshof werde nur auf ausdrücklichen Antrag erfolgen.

Zitierte Normen: § 516 ZPO § 21 GKG
BraunschweigKosziolRechtsbeschwerde

Volltext der Entscheidung

Abschrift
VIII ZB 95/15
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 9. Februar 2016 in dem Rechtsstreit
ECU :DE: BGH:2016:090216BVIIIZB95.15.0
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterinnen Dr. Hessel und Dr. Fetzer sowie die Richter Dr. Bünger und Kosziol
 beschlossen:
Der Beklagte wird, nachdem er die Rechtsbeschwerde gegen den am 6. November 2015 ergangenen Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig (8 T 643/15) zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde werden ihm auferlegt (§516 Abs. 3 ZPO entsprechend). Eine Nichterhebung der Gerichtskosten gemäß § 21 GKG kommt nicht in Betracht, da keine unrichtige Sachbehandlung vorliegt. Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten auf dessen Einwendungen gegen den - nicht rechtsmittelfähigen - Beschluss der Kammer vom 6. November 2015 mitgeteilt hat, eine Vorlage der Akten an den Bundesgerichtshof werde nur auf ausdrücklichen Antrag erfolgen.
Dr. Milger
 Dr. Hessel
 Dr. Fetzer
 Dr. Bünger
 Kosziol
Vorinstanzen:
AG Goslar, Entscheidung vom 12.10.2015 - 8 C 186/14 -LG Braunschweig, Entscheidung vom 06.11.2015 - 8 T 643/15 -