BGH · StbSt (B) 2/01 vom 11.02.2002

Zu dieser Entscheidung liegt kein PDF vor. Der Text unten stammt aus einer automatischen Texterkennung (OCR) und kann Lesefehler enthalten.

Leitsatz / Zusammenfassung

3. die Steuerberaterin wegen Berufspflichtverletzung Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Bundesgerichtshofs hat am 11. Auf die Beschwerden der Steuerberater gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 20.

Schlagwörter

11SchaalHäger2/01LingelbachBUNDESGERICHTSHOFHarmsSteuerberaterRevision

Volltext der Entscheidung

StbSt (B) 2/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. Februar 2002 in dem berufsgerichtlichen Verfahren gegen 1. den Steuerberater 2. den Steuerberater 3. die Steuerberaterin wegen Berufspflichtverletzung Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2002 beschlossen: Auf die Beschwerden der Steuerberater gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 20. August 2001 wird die Revision zugelassen. Harms Häger Schaal Lingelbach Guntermann