BGH · StbSt (B) 1/03 vom 30.12.2003
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Leitsatz / Zusammenfassung
Dezember 2003 in dem berufsgerichtlichen Verfahren gegen wegen Berufspflichtverletzung Der Bundesgerichtshof, Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Harms und die Richter Häger und Schaal sowie die Steuerberater Prof. Das Rechtsmittel des Steuerberaters gegen den Beschluß des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Oberlandesgerichts München vom 8. Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Oberlandesgerichts München hat das berufsgerichtliche Verfahren im Hinblick auf ein anderweitiges Verfahren zunächst nicht betrieben, sodann jedoch mit Beschluß vom 8. Das hiergegen gerichtete Rechtsmittel des Steuerberaters, von ihm als "sofortige Beschwerde" bezeichnet, ist unzulässig.