BGH · StbSt (B) 10/88 vom 05.12.1988
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Leitsatz / Zusammenfassung
Der Senat für Steuerberater- and Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ruß, die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Engelhardt und Kutzer und die ehrenamtlichen Richter Liebald und Herda am 5. Dem Steuerbevollmächtigten wird auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für den Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts gewährt. Der Antrag des Steuerbevollmächtigten auf Entscheidung des Revisionsgerichts über seine Revision gegen das Urteil des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15. September 1988 zugleich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den Vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gesehen werden kann.