BGH · StB St (R) 7/88 vom 05.06.1989

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Leitsatz / Zusammenfassung

1. Nachdem der Berufsangehörige wirksaun auf seine Bestellung als Steuerberater verzichtet hat, wird das berufsgerichtliche Verfahren eingestellt. Der Berufsangehörige hat die Kosten des Verfahrens Karlsruhe, den 5.

Schlagwörter

StBHerzogenrathHaehling7/88StrmSteuerberaterBerufsangehörige

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF StB Strm 7/88 BESCHLUSS r. s-b.t'K in dem berufsgerichtlichen Verfahren gegen den Steuerberater Bernhard P dort geboren an 1947, wohnhaft aus wegen Berufspflichtverletzung 1. Nachdem der Berufsangehörige wirksaun auf seine Bestellung als Steuerberater verzichtet hat, wird das berufsgerichtliche Verfahren eingestellt. 2. Der Berufsangehörige hat die Kosten des Verfahrens Karlsruhe, den 5. Juni 1989 Bundesgerichtshof Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen zu tragen. Ruß Engelhardt Kutzer Herzogenrath Dr. R. Haehling von Lanzenauer