Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
StB Strm 7/88 BESCHLUSS r. s-b.t'K
in dem berufsgerichtlichen Verfahren
gegen
den Steuerberater Bernhard P
dort geboren an
1947, wohnhaft
aus
wegen Berufspflichtverletzung
1. Nachdem der Berufsangehörige wirksaun auf seine Bestellung als Steuerberater verzichtet hat, wird das berufsgerichtliche Verfahren eingestellt.
2. Der Berufsangehörige hat die Kosten des Verfahrens
Karlsruhe, den 5. Juni 1989 Bundesgerichtshof Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
zu tragen.
Ruß
Engelhardt
Kutzer
Herzogenrath
Dr. R. Haehling von Lanzenauer