BGH · RiZ 5/67

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Leitsatz / Zusammenfassung

Dar Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen* Die engefocht ane Verfügung vom 2« Hove ober 1967 hatte bereits mit dem Inkrafttreten des Gesohäftsplans für 1968 jede Bedeutung verloren* Anstatt deshalb schon damals die Hauptssehe für erledigt zu erklären, hat der Antragsteller jedoch^aeinen ursprünglichen Antrag, die Unzulässigkeit der Verfügung festzustellen, weiter auf recht er halten und mit Schriftsatz vom 20* September 1968 hilfsvelse gemäfl §113 Abs* 1 Satz 4 VwGO die Feststellung begehrt, dad die Verfügung rechtswidrig gewesen 1st* Auch dieser Hilfaan-trag hatte keine Aussicht auf Erfolg, da es für ihn, wie der Antragsteller jetzt selbst einräumt, mangels einer Wieder-

Schlagwörter

KostenVwGOBESCHLUSSVerfügungBaberMeyererledigen

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF J BESCHLUSS ln dem Prüfungsverfahren des Ministerialrats heia Sundesrschnungahof Antragstellers , gegen den Präsidenten des Bundesrechnungshofes ln Antragsgegner, t- wegen Anfechtung einer MaSnahme der Bienstaufsicht -2- . S'/ Bar Bundesgerichtshof, Dienstgericht das Bundes, hat am 3* Februar 1969 beschlossen* Dar Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen* Gründet Haohdem die Beteiligten die Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden, und zwar gemäß § 161 Aba* 2 VwGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Seehund StreitStandes* Die engefocht ane Verfügung vom 2« Hove ober 1967 hatte bereits mit dem Inkrafttreten des Gesohäftsplans für 1968 jede Bedeutung verloren* Anstatt deshalb schon damals die Hauptssehe für erledigt zu erklären, hat der Antragsteller jedoch^aeinen ursprünglichen Antrag, die Unzulässigkeit der Verfügung festzustellen, weiter auf recht er halten und mit Schriftsatz vom 20* September 1968 hilfsvelse gemäfl §113 Abs* 1 Satz 4 VwGO die Feststellung begehrt, dad die Verfügung rechtswidrig gewesen 1st* Auch dieser Hilfaan-trag hatte keine Aussicht auf Erfolg, da es für ihn, wie der Antragsteller jetzt selbst einräumt, mangels einer Wieder- holungagafahr an «inan berechtigten Interease fehlta Untar diesen Umständen entspricht as dor Billigkalt» dia gesamten Koatan dam Antragsteller aufzuerlegen* Streitwerts 1 000»— BH# Baldua Sina Baber Meyer Horoann