BGH · RiZ (R) 7/87 vom 12.02.1988

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Leitsatz / Zusammenfassung

Antragstellers und Revisionsklägers, gegen das Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Minister der Justiz, lJII^)straße Antragsgegner und Revisionsbeklagten, Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Saiger als Vorsitzenden und die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bauer, Dr. Macke, Gollwitzer und Dr. Meyer-Goßner am 12.

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Vorsitzende7/87Meyer-GoßnerSaigerBundesgerichtshofGollwitzer

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF 430 RiZ (R) 7/87 BESCHLUSS r in dem Prüfungsverfahren cj.es Richters am Amtsgericht i.R. Dr. Horst Lfl^straße^fc Ml F Antragstellers und Revisionsklägers, gegen das Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Minister der Justiz, lJII^)straße Antragsgegner und Revisionsbeklagten, Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Saiger als Vorsitzenden und die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bauer, Dr. Macke, Gollwitzer und Dr. Meyer-Goßner am 12. Februar 1988 beschlossen: Der Antrag des Antragstellers, die Kosten des Verfahrens gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu erheben, wird abgelehnt. Entgegen seiner Ansicht liegt eine unrichtige Behandlung der Sache nicht vor. Dr. Bauer Saiger Gollwitzer Meyer-Goßner Macke