BGH · RiZ (R) 7/78 vom 18.10.1979

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Leitsatz / Zusammenfassung

wegen Anfechtung von Maßnahmen der Dienstaufsicht Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes -hat durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Saiger und die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bauer, Dr. Thumm, Dr. Schauenburg und Dr.Ruß am 18. Der Antragstellerin werden, nachdem sie die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Dienstgerichtshofes für Richter vom 16. § 13 Abs.1, § 14 Abs. 1 Satz 1 GKG wird der Streitwert für den Revisionsrechtszug auf 4.000 DM •- festgesetzt.

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RizSaigerBundesgerichtshofRußSchauenburg

Volltext der Entscheidung

2037 042 BUNDESGERICHTSHOF Riz (R) 7/78 BESCHLUSS ^ -fO. in dem Prüfungsverfahren der Richterin am Landgericht Ingrid-Haide Istraße* - Verfahrensbevollmächtigte: Antragstellerin, gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle, latz^ Antragsgegner, \ wegen Anfechtung von Maßnahmen der Dienstaufsicht Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes -hat durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Saiger und die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bauer, Dr. Thumm, Dr. Schauenburg und Dr.Ruß am 18. Oktober 1979 beschlossen: Der Antragstellerin werden, nachdem sie die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Dienstgerichtshofes für Richter vom 16. Juni 1978 zurückgenommen hat, gern. § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 140 Abs. 2 Satz 2, § 155 Abs. 2, § 161 Abs. 1 VwGO die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt. Gern. § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1 GKG wird der Streitwert für den Revisionsrechtszug auf 4.000 DM •- festgesetzt. • Saiger Dr. Bauer Dr. Thumm Schauenburg Ruß