BGH · RiZ (R) 5/88 vom 04.12.1989
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Leitsatz / Zusammenfassung
Antragsgegner, Berufungskläger und Revisionskläger gegen den Minister der Justiz des Saarlandes, Straße( 1. Das Ablehnungsgesuch des Revisionsklägers gegen den "amtierenden Senat" wird als unzulässig verworfen. Der Revisionskläger lehnt die Richter des Senats im Hinblick auf die Entscheidung über Anträge ab, die nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens im Gesetz nicht vorgesehen sind; auch Wiedereinsetzungsanträge kommen in diesem Verfahren nicht mehr in Betracht. Die Anträge ("Rechtsbehelf", "Beschwerde", "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand") sind mithin ebenfalls als unzulässig zu verwerfen.