BGH · RiZ (R) 3/80 vom 30.10.1980

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Leitsatz / Zusammenfassung

in dem Prüfungsverfahren des Richters auf Probe Meinhart Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigte: wegen Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe Der Bundesgerichtshof, Dienstgericht des Bundes, hat durch den Vorsitzenden Richter' am Bundesgerichtshof Saiger sowie die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bauer, Dr. Thumm, Dr. Schauenburg und Dr. Ruß am 30.

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VerfahrensbevollmächtigteProbe30SaigerBundesgerichtshofHamburg

Volltext der Entscheidung

/ <59 . 2037 049 BUNDESGERICHTSHOF Riz (r) 3/8Ö BESCHLUSS • ßß /iö.^O in dem Prüfungsverfahren des Richters auf Probe Meinhart Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigte: gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, Senatsamt für den Verwaltungsdienst - Personalamt - Verfahrensbevollmächtigte: Antragsgegnerin, \ wegen Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe Der Bundesgerichtshof, Dienstgericht des Bundes, hat durch den Vorsitzenden Richter' am Bundesgerichtshof Saiger sowie die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bauer, Dr. Thumm, Dr. Schauenburg und Dr. Ruß am 30. Oktober 1980 beschlossen: Dem Antragsteller, der die Revision gegen das Urteil des Richterdienst-senats bei dem Oberlandesgericht Hamburg vom 30. November 1979 (RDS 1/79) zurückgenommen hat, werden gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 -DRiG in Verbindung mit § 155 Abs. 2, § 140 Abs. 2 Satz 2, § 161 Abs. 1 VwGO die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt. Der Wert des Streitgegenstandes wird für den Revisionsrechtszug auf DM 45 000,— festgesetzt (§ 13 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 1 GKG). Saiger Dr. Bauer Dr. Thumm Schauenburg Ruß