Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
/fSJ
RiZ (R) 2/89
BESCHLUSS i/, 9 ^
in dem Prüfungsverfahren
des Richters am Verwaltungsgericht Wolfhard
Antragstellers und Revisionsklägers,
- Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt
gegen
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch den Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, lJ|H^^traße^^
Antragsgegner und Revisionsbeklagten.
WIV
wegen Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht
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Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat am 26. September 1989 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schauenburg, die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Macke und Gollwitzer, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Janzen und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Franke
beschlossen:
Das Urteil des Bayerischen Dienstgerichts für Richter bei dem Oberlandesgericht München vom 14. November 1988 (DG 2/88) ist gegenstandslos, nachdem beide Parteien die Hauptsache für erledigt erklärt haben.
Die Kosten des Verfahrens sind von den Parteien je zur Hälft zu tragen.
Streitwert: bis zur Erledigung der Hauptsache 6.000 DM, danach 2.100 DM.
Schauenburg Dr. Macke Gollwitzer
Janzen
Franke