BGH · RiZ (R) 2/72 vom 07.07.1972

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Leitsatz / Zusammenfassung

gegen das Land Rheinland-Pf^.lz, vertreten durch den Minister der Justiz in Mainz, dieser vertreten durch den Generalstaatsanwalt in Antragsgegner, wegen Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat unter Mitwirkung der Senatspräsidenten Scharpenseel und Dr. Pfeiffer sowie der Bundesrichter Dr. Kreft, Mayer und Dr* Thumm am 7. Scharpenseel Pfeiffer Kreft Mayer Dr* Thumm

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2/72PfeifferKreftBESCHLUSSThummScharpenseelPrüfüngsverfahrenMayer

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF (r) 2/72 BESCHLUSS in dein Prüfüngsverfahren des Assessors Rolf flMstraß« Antragstellers , V erfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. gegen das Land Rheinland-Pf^.lz, vertreten durch den Minister der Justiz in Mainz, dieser vertreten durch den Generalstaatsanwalt in Antragsgegner, wegen Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat unter Mitwirkung der Senatspräsidenten Scharpenseel und Dr. Pfeiffer sowie der Bundesrichter Dr. Kreft, Mayer und Dr* Thumm am 7. Juli 1972 beschlossen: Dem Antragsteller, der die Revision gegen das Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht in Koblenz vom 21* Februar 1972 - DGH 3/71 - zurückgenommen hat, werden gemäß*§ 80 Abs. 1 DRiG in Verbindung mit §§ 155 Abs. 2, 140 Abs* 2 Satz 2 VwGO die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3*000,— DM (dreitausend Deutsche Mark) festgesetzt. Scharpenseel Pfeiffer Kreft Mayer Dr* Thumm