Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
(r) 2/72 BESCHLUSS
in dein Prüfüngsverfahren
des Assessors Rolf flMstraß«
Antragstellers ,
V erfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr.
gegen
das Land Rheinland-Pf^.lz, vertreten durch den Minister der
Justiz in Mainz, dieser vertreten durch den Generalstaatsanwalt in
Antragsgegner,
wegen Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe
Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat unter Mitwirkung der Senatspräsidenten Scharpenseel und Dr. Pfeiffer sowie der Bundesrichter Dr. Kreft, Mayer und Dr* Thumm am 7. Juli 1972
beschlossen:
Dem Antragsteller, der die Revision gegen das Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht in Koblenz vom 21* Februar 1972 - DGH 3/71 - zurückgenommen hat, werden gemäß*§ 80 Abs. 1 DRiG in Verbindung mit §§ 155 Abs. 2, 140 Abs* 2 Satz 2 VwGO die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3*000,— DM (dreitausend Deutsche Mark) festgesetzt.
Scharpenseel Pfeiffer Kreft
Mayer
Dr* Thumm