BUNDESGERICHTSHOF
NotZ 7/84
BESCHLUSS
in dem Verfahren
des Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg, R
Platzl
r
Antragsgegners
und Beschwerdeführers
gegen
den Notar Dr.
Heinz-Emil
Antragsteller
und Beschwerdegegner,
- Verfahrensbevollmächtigter
Rechtsanwalt Prof.
Dr
wegen vorläufiger Amtsenthebung
S3
2 -
Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat am 9. August 1984 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn, die Richter Prof. Dr. Windisch und Dr. Gribbohm sowie die Notare Dr. Rendtor ff und Dittmar
beschlossen:
Auf Antrag des Notars wird die Vollziehung der Verfügung des Antragsgegners vom 26. Januar 1984 -IS 150 - SH 6 - bis zur Entscheidung des Senats über die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Senats für Notarsachen bei dem Oberlandesgericht Celle vom 4. Juni 1984 einstweilen ausgesetzt.
Gründe
Das Oberlandesgericht Celle hat auf Antrag des Notars die Verfügung des Antragsgegners vom 26. Januar 1984 über die vorläufige Amtsenthebung des Notars durch Beschluß vom 4. Juni 1984 aufgehoben. Hiergegen hat der Antragsgegner sofortige Beschwerde eingelegt. Der Notar bittet um Aussetzung der Vollziehung der vorläufigen Amtsenthebung bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners
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wendet sich insbesondere gegen die Annahme des Oberlandesgerichts, das pflichtwidrige Verhalten des Notars in der Zeit von 1975 bis August 1983 rechtfertige keine negative Zukunftsprognose und damit auch nicht eine einer künftigen Gefährdung vorbeugende Schutzmaßnahme nach § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 1 Nr. 7 BNotO.
Da der Senat nach dem gegenwärtigen Sachstand nicht auszuschließen vermag, daß die Interessen der Rechtsuchenden durch die Art der Wirtschaftsführung des Notars künftig nicht gefährdet sein werden, erscheint bei vorläufiger Prüfung die vorläufige Amtsenthebung durch die Erfordernisse der Rechtspflege
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nicht zwingend geboten. Deshalb ist es angemessen, die Vollziehung der angefochtenen Verfügung gemäß § 111 Abs. 4 BNotO, § 40 Abs. 4 BRAO, § 24 Abs. 3 FGG einstweilen auszusetzen.
Krohn Windisch Gr ibbohm
Rendtorff Dittmar