Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
NotZ 44/06
vom 2. Mai 2007 in dem Verfahren
wegen Bestellung zu dem Notar (hier: Fortsetzungsfeststellungsantrag)
Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Schlick, den Richter Streck und die Richterin Dr. Kessal-Wulf sowie die Notarin Dr. Doye und den Notar Eule am 2. Mai 2007
beschlossen:
Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 26. März 2007 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist.
Schlick Streck Kessal-Wulf
Doye
Eule