BGH · NotZ 39/05 vom 20.03.2006

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Leitsatz / Zusammenfassung

März 2006 in dem Verfahren wegen Übertragung einer Notarstelle Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat auf die mündliche Verhandlung vom 20. Der Antragsteller hat, nachdem er die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts München vom 26.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS NotZ 39/05 vom 20. März 2006 in dem Verfahren wegen Übertragung einer Notarstelle Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat auf die mündliche Verhandlung vom 20. März 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Galke und Becker sowie die Notare Dr. Lintz und Eule beschlossen: Der Antragsteller hat, nachdem er die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts München vom 26. Juli 2005 zurückgenommen hat, die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und die dem Antragsgegner und dem weiteren Beteiligten im Beschwerderechtszug entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten. Wert des Beschwerdegegenstandes: 50.000 € Schlick Galke Becker Lintz Eule Vorinstanz: OLG München, Entscheidung vom 26.07.2005 - VA-Not 1/05 -