BGH · NotZ 22/08 vom 23.03.2009
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Leitsatz / Zusammenfassung
März 2009 in dem Verfahren wegen Bestellung zu dem Notar Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richterin Dr. Kessal-Wulf, den Richter Dr. Appl sowie die Notare Dr. Ebner und Justizrat Dr. Bauer am 23. Der weitere Beteiligte hat, nachdem er seine Beschwerde gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Vor allem im Hinblick darauf, dass die Anschlussbeschwerde keine höheren Erfolgsaussichten gehabt hätte als die Beschwerde, hält es der Senat nicht für angezeigt, die Erstattung außergerichtlicher Kosten anzuordnen (§ 13a Abs. 1 Satz 1 FGG; vgl.