BGH · NotZ 16/89 vom 04.12.1989

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Leitsatz / Zusammenfassung

Dezember 1989 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn, die Richter Dr. Gribbohm und Goydke sowie die Notare Dr. Lamers und Dr. Rendtorff beschlossen:

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NotarRendtorffGribbohmNotZAntragsgegnerBUNDESGERICHTSHOFKrohnBes

Volltext der Entscheidung

n n Vj n n 5 : r\ BUNDESGERICHTSHOF NotZ 16/89 BESCHLUSS in dem Verfahren des Rechtsanwalts und Notars Günter Antragstellers und Beschwerdeführers gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle, Sl >latz Antragsgegner und Bes chwerdegegner Will so Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat am 4. Dezember 1989 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn, die Richter Dr. Gribbohm und Goydke sowie die Notare Dr. Lamers und Dr. Rendtorff beschlossen: Nachdem die Beteiligten die Sache übereinstimmend für erledigt erklärt und angezeigt haben, daß über die Tragung der Kosten eine außergerichtliche Einigung erfolgt ist, wird der Geschäftswert auf 20.000 DM festgesetzt. Krohn Lamers Gribbohm Rendtorff Goydke