Volltext der Entscheidung
n n
Vj
n
n
5 :
r\
BUNDESGERICHTSHOF
NotZ 16/89
BESCHLUSS
in dem Verfahren
des Rechtsanwalts und Notars Günter
Antragstellers und Beschwerdeführers
gegen
den Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle, Sl
>latz
Antragsgegner und Bes chwerdegegner
Will
so
Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat am 4. Dezember 1989 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn, die Richter Dr. Gribbohm und Goydke sowie die Notare Dr. Lamers und Dr. Rendtorff
beschlossen:
Nachdem die Beteiligten die Sache übereinstimmend für erledigt erklärt und angezeigt haben, daß über die Tragung der Kosten eine außergerichtliche Einigung erfolgt ist, wird der Geschäftswert auf 20.000 DM festgesetzt.
Krohn
Lamers
Gribbohm
Rendtorff
Goydke