BGH · NotZ 12/08 vom 08.06.2009

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Leitsatz / Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Galke und Dr. Appl sowie die Notare Dr. Ebner und Justizrat Dr. Bauer am 8. April 2009 durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Galke und Dr. Appl sowie die Notare Dr. Ebner und Justizrat Dr. Bauer beschlossen:"

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Notarsachen20EbnerGalkeBundesgerichtshofApplBauer

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS NotZ 12/08 vom 8. Juni 2009 in dem Verfahren wegen Amtsenthebung Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Galke und Dr. Appl sowie die Notare Dr. Ebner und Justizrat Dr. Bauer am 8. Juni 2009 beschlossen: Entsprechend § 319 ZPO wird der Senatsbeschluss vom 20. April 2009 wegen offenbarer Unrichtigkeit hinsichtlich der Angaben zur Richterbank im Rubrum wie folgt berichtigt: "Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat auf die mündliche Verhandlung vom 20. April 2009 durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Galke und Dr. Appl sowie die Notare Dr. Ebner und Justizrat Dr. Bauer beschlossen:" Schlick Galke Appl Ebner Bauer Vorinstanz: OLG Celle, Entscheidung vom 23.06.2008 - Not 17/07 -