BGH · NotZ 10/94 vom 24.03.1995
Zu dieser Entscheidung liegt kein PDF vor. Der Text unten stammt aus einer automatischen Texterkennung (OCR) und kann Lesefehler enthalten.
Leitsatz / Zusammenfassung
März 1995 in dem Verfahren des Rechtsanwalt Horst M( M^ü^straße Antragstellers und Beschwerdeführers , Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne, die Richter Dr. Blauth und Wiechers sowie die Notare Dr. Grantz und Dr. Toussaint am 24. Gründe Nachdem die Beteiligten mit Rücksicht auf die inzwischen erfolgte Bestellung des Beschwerdeführers zu dem Notar das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist über die gerichtlichen Kosten in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO nach billigem Ermessen zu entscheiden. Es entspricht der Billigkeit, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.