Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
NotZ 117/07
vom 13. Oktober 2008 in dem Verfahren
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Der Bundesgerichtshof, Senat für NTotarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Galke und Dr. Herrmann, die Notarin Dr. Doye und den Notar Eule am 13. Oktober 2008
beschlossen:
Der Antragsteller hat, nachdem er seine Beschwerde gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Kammergerichts in Berlin vom 7. August 2007 - Not 6/07 - zurückgenommen hat, die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und die der Antragsgegnerin sowie den weiteren Beteiligten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf
10.000 € festgesetzt. •
Schlick Galke Herrmann
Doyä
Eule