BGH · NotZ 117/07 vom 13.10.2008

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Leitsatz / Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof, Senat für NTotarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Galke und Dr. Herrmann, die Notarin Dr. Doye und den Notar Eule am 13. Der Antragsteller hat, nachdem er seine Beschwerde gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Kammergerichts in Berlin vom 7.

Schlagwörter

13EuleBeschwerdeverfahrenSchlickHerrmannGalke

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS NotZ 117/07 vom 13. Oktober 2008 in dem Verfahren l((r /feVVpfvM >, loo} _ /j^ f0^- Der Bundesgerichtshof, Senat für NTotarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Galke und Dr. Herrmann, die Notarin Dr. Doye und den Notar Eule am 13. Oktober 2008 beschlossen: Der Antragsteller hat, nachdem er seine Beschwerde gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Kammergerichts in Berlin vom 7. August 2007 - Not 6/07 - zurückgenommen hat, die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und die der Antragsgegnerin sowie den weiteren Beteiligten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 € festgesetzt. • Schlick Galke Herrmann Doyä Eule