Volltext der Entscheidung
n
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
Notst (Brfg) 3/99
vom 17. November 1999
in dem Disziplinarverfahren gegen
den Rechtsanwalt und Notar Hans-Heino
Im
Rechtsanwalt
Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat am 17. November 1999 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne, die Richter Seiffert und Dr. Kurzwelly sowie die Notare Dr. Schierholt und Dr. Grantz
beschlossen:
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Notar darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt, nachdem die Berufung des Vertreters der Einleitungsbehörde zurückgenommen worden ist (§§ 109 BDO, 114 Abs. 1 S. 2, 115 Abs. 3 S. 1 BDO).
Rinne Seiffert Kurzwelly
Schierholt
Grantz