Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
NotSt(Brfa) 1/10 BESCHLUSS vom 20. Mai 2011 in dem Disziplinarverfahren gegen
Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richterin Diederichsen, den Richter Dr. Appl sowie die Notarinnen Dr. Doye und Dr. Brose-Preuß als beisitzende Richter am 20. Mai 2011
beschlossen:
Es wird festgestellt, dass der ehrenamtliche Beisitzer Notar Dr. Strzyz von der Mitwirkung an dem Disziplinarverfahren gegen den früheren Notar S. S. ausgeschlossen ist.
Gründe:
Der ehrenamtliche Beisitzer Notar Dr. Strzyz hat gemäß § 109 Satz 1 BNotO a.F. i.V.m. § 25 Satz 1 BDO i.V.m. § 30 StPO angezeigt, in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt die Interessen einer Sparkasse vertreten zu haben, die durch eine dem früheren Notar vorgeworfene Dienstpflichtverletzung geschädigt worden sein soll. Damit liegt der Ausschließungsgrund des § 22 Nr. 4 StPO vor. Dr. Strzyz ist kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes in diesem Disziplinarverfahren ausgeschlossen.
Galke Diederichsen Appl
Doye
Brose-Preuß