Volltext der Entscheidung
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 9. November 2001 durch die Richter Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein und Dr. Gaier sowie die ehrenamtlichen Richter Andreae und Kreye
beschlossen:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des
Landwirtschaftssenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. Dezember 2000 wird nicht angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Entgegen der Auffassung der Revision ist die Auslegung des Generalversammlungsbeschlusses vom 14. Mai 1990 durch das Berufungsgericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (s. nur Wenzel, AgrarR 1998, 137,
141, den die Revision zu Unrecht für ihre Auffassung in Anspruch nimmt). Rechtsfehler läßt die Auslegung nicht erkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens
(§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 30.000,00 DM
Krüger
Klein
Gaier