Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
LwZR 12/08
vom 28. Januar 2010 in der Landwirtschaftssache
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 28. Januar 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 8 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:
Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 21. Dezember 2009 gegen die Festsetzung des Werts des Streitgegenstands für das Revisionsverfahren gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer anderen Wertfestsetzung. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der der Wertfestsetzung zugrunde liegenden Vorschrift des § 41 Abs. 2 GKG bestehen nicht.
Krüger
Lemke
Czub
Vorinstanzen:
AG Plön, Entscheidung vom 20.03.2008 - 20 Lw 111/07 -OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2008 - 3 U 29/08 -