BGH · LwZR 12/07 vom 05.01.2009

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Leitsatz / Zusammenfassung

Januar 2009 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 5. Die Gegenvorstellung der Beklagten vom 23. Dezember 2008 gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer Änderung des mit Beschluss vom 28.

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CzubKrüger

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS LwZR 12/07 vom 5. Januar 2009 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 5. Januar 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter - beschlossen: Die Gegenvorstellung der Beklagten vom 23. Dezember 2008 gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer Änderung des mit Beschluss vom 28. November 2008 festgesetzten Gegenstandswerts für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem vorbezeichneten Beschluss verwiesen, die auch das von den Beklagten in der Gegenvorstellung dargelegte Sicherungsinteresse berücksichtigen (S. 26 oben). Krüger Lemke Czub Vorinstanzen: AG Neubrandenburg, Entscheidung vom 24.10.2006 - Lw 8/06 -OLG Rostock, Entscheidung vom 23.10.2007 - 12 U 14/06 -