BGH · KZR 54/97 vom 27.04.1999

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Leitsatz / Zusammenfassung

Vermerk: Im Nachgang zu dem bereits übersandten Urteil vom 27. April 1999 wird beiliegend der vom Senat formulierte Leitsatz überreicht.

Schlagwörter

26einschließendGWBTaxiunternehmenNaumburgNachgangPflichtfahrgebiet

Volltext der Entscheidung

Vermerk: Im Nachgang zu dem bereits übersandten Urteil vom 27. April 1999 wird beiliegend der vom Senat formulierte Leitsatz überreicht. Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja "Sitzender Krankentransport" GWB § 21 Abs. 1 F: 26. August 1998; GWB § 26 Abs. 1 F: 26. April 1980 Trifft eine gesetzliche Krankenkasse mit einzelnen Taxiunternehmen für Krankentransporte Vergütungsvereinbarungen, die sich ausschließlich auf das nicht tarifgebundene Fahrgebiet beziehen, dann liegt in der undifferenzierten, auch das zu behördlich festgelegten Preisen zu bedienende Pflichtfahrgebiet einschließenden Aufforderung an die in ihrem Bezirk niedergelassenen Ärzte, Patienten bei der Verordnung von Krankentransporten vorrangig an die genannten Taxiunternehmen zu verweisen, ein unzulässiger Boykottaufruf zu dem Nachteil der an der Vereinbarung nicht teilnehmenden Personenbeförderungsunternehmen. BGH, Urteil vom 27. April 1999 - KZR 54/97 - OLG Naumburg LG Magdeburg