BGH · KZR 36/03 vom 26.04.2005

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Leitsatz / Zusammenfassung

Februar 2005 wird im Tenor dahingehend berichtigt, daß die Revision gegen das Grundurteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Hirsch Goette Ball Bornkamm Raum

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26BundesgerichtshofsProfessorBornkammGrundurteilKartellsenatsHirschRaum

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 26. April 2005 in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. April 2005 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Ball, Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum beschlossen: Das Urteil vom 22. Februar 2005 wird im Tenor dahingehend berichtigt, daß die Revision gegen das Grundurteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Juni 2003 auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen wird. Hirsch Goette Ball Bornkamm Raum