Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
KZR 32/02
30. September 2003 in dem Rechtsstreit
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. September 2003 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Prof. Dr. Bornkamm, Dr. Raum und Dr. Meier-Beck
beschlossen:
Der Streitwert für das Revisions- und Anschlußrevisionsverfahren wird auf
50.000 €
festgesetzt.
Gründe:
Der Streitwert der Revision des beklagten Landes beträgt dabei für sich allein 30.000 €, der Streitwert der Anschlußrevision der Klägerinnen beträgt 50.000 €. Von den beiden Werten der wechselseitig eingelegten Rechtsmittel war nur der Wert des höheren Anspruchs der Anschlußrevision maßgebend,
weil beide denselben Streitgegenstand betreffen und eine Zusammenrechnung damit ausscheidet (§ 19 Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 S. 3 GKG).
Hirsch
Goette
Bornkamm
Raum
Meier-Beck