Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
KZR 31/04
vom 28. Juni 2005 in dem Rechtsstreit
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Juni 2005 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Ball, Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum
beschlossen:
Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Der Senat hat das in der Rüge bezeichnete Vorbringen geprüft und nicht für begründet erachtet.
Hirsch
Goette
Ball
Bornkamm
Raum