BGH · KZR 31/04 vom 28.06.2005

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Leitsatz / Zusammenfassung

Juni 2005 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Goette und die Richter Ball, Prof.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZR 31/04 vom 28. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Juni 2005 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Ball, Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum beschlossen: Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Der Senat hat das in der Rüge bezeichnete Vorbringen geprüft und nicht für begründet erachtet. Hirsch Goette Ball Bornkamm Raum