BGH · KZR 11/04 vom 23.11.2004

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Leitsatz / Zusammenfassung

und Dr. von gegen vertreten durch den Vorstand Dr. Franz B. AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Gottlieb Ki und Karl Hermann E^^B^J^-Straße | Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. November 2004 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum beschlossen:

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23BundesgerichtshofsProfessorFühringerGeschäftsführerAbschriftRaumKlägerin

Volltext der Entscheidung

Beglaubigte Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZR 11/04 vom 23. November 2004 in dem Rechtsstreit mbH, vertreten durchdie Geschäftsführer Stefan E^fl^und Edgar istraße Fl Klägerin und Beschwerdeführerin, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. und Dr. von gegen vertreten durch den Vorstand Dr. Franz B. H B^£ Schweiz, AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Gottlieb Ki und Karl Hermann E^^B^J^-Straße | Deutschland, Hans irnbH, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Dieter Herbert S^jfcund Dr. Harald S^Bl E|0B4H}Straße|| Beklagte und Beschwerdegegnerinnen, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr.| Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. November 2004 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Ball, Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum beschlossen: Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. Januar 2004 zugelassen. Von einer Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs. ZPO abgesehen. Prof. Dr. Hirsch Prof. Dr. Goette Ball Prof. Dr. Bomkamm Dr. Raum Beglaubigt r*'" / Führinger / Justizangestellt» ) \ t